Die ordentliche Mitgliedschaft ist allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen aus den Fachgruppen 39.25 (Parkett- und andere Holzfußböden), 73.50 (Fußböden, Wandbeläge) und 73.60 (Estricharbeiten) vorbehalten.
Außerordentliche Mitglieder sind solche, die auf Grund Ihres Fachwissens und/oder persönlicher Qualifikation zur Teilnahme am BSFT geeignet erscheinen. Dies trifft insbesondere auf Vertreter der Industrie bzw. von Prüf- und Forschungsinstitutionen zu. Außerordentliche Mitglieder werden vom Vorstand eingeladen und sind nicht stimmberechtigt.
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